Maßnahmen in der Landwirtschaft
Je nach Phase eines Kernkraftwerksunfalls (KKW-Unfalls) sind unterschiedliche landwirtschaftliche Maßnahmen notwendig. Am effektivsten sind Maßnahmen, die noch vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen (Vorwarnphase) durchgeführt werden können und somit Futtermittel, Nutztiere und Nahrungsmittel vor einer Kontaminierung schützen:
- Gewächshäuser schließen
- Nutztiere in Stallungen bringen
- Stallungen und Vorplatzausläufe schließen, Offenfrontstallungen abdecken
- Kein Speichern und Nutzen von Regenwasser für Gewächshäuser
Während des Durchzugs der radioaktiven Luftmassen (Kontaminierungsphase) können folgende landwirtschaftlichen Maßnahmen zum Schutz der Nahrungsmittel gesetzt werden:
- Weideverbot insbesondere für Milchkühe
- Verbot der Nutzung bzw. des Verkaufs von Futter- und Nahrungsmitteln aus den betroffenen Bezirken
- Kein Speichern und Nutzen von kontaminiertem Wasser
Nach dem Durchzug der kontaminierten Luftmassen (Zwischen- und Spätphase) werden zusätzlich regelmäßig Messungen von Futter- und Nahrungsmittelproben durchgeführt. Bei Überschreiten der Grenzwerte der Europäischen Union (EU) wird in den betroffenen Bezirken der Verkauf von Futter- und Nahrungsmitteln verboten.
Bei radiologischen Notfällen können vor allem in der Landwirtschaft größere Mengen an Abfall anfallen. Generell wird eine Strategie der Abfallvermeidung und der Entsorgung vor Ort (zum Beispiel bei Freilandkulturen) verfolgt.