Alarmierung und Information

Wie wird die Bevölkerung alarmiert und informiert? Bei radiologischen Notfällen sind die rasche Alarmierung der Betroffenen sowie die ständige Information der Bevölkerung zentrale Teile eines effektiven Notfallmanagements.

Alar­mie­rung der Be­völ­ke­rung

Die ra­sche Alarmierung der Betroffenen sowie die ständige und ausführliche In­for­mati­on der Be­völ­ke­rung sind bei ra­dio­lo­gi­schen Not­fäl­len we­sent­li­che Vor­aus­set­zungen für die effektive Umsetzung von be­hörd­li­chen und per­sön­li­chen Schutz­maß­nah­men.

Damit die In­for­ma­tio­nen im An­lass­fall rasch und re­gel­mä­ßig an die Öf­fent­lich­keit ge­lan­gen, wer­den die Me­di­en (ORF und APA) eng in das Kri­sen­ma­nage­ment ein­ge­bun­den. Die notwendigen Schutzmaßnahmen werden in ers­ter Linie über Radio, Teletext und Fern­se­hen verkündet. Zu­sätz­lich wird im Be­darfs­fall ein Call Cen­ter im Bundesministerium für Inneres ak­ti­viert, dessen Te­le­fon­num­mer über Radio und Fern­se­hen be­kannt­ ge­ge­ben wird.

Sofortmaßnahmen

Bei einem grenznahen schweren Kernkraftwerksunfall, bei dem Sofortmaßnahmen wie Aufenthalt in Gebäuden und Einnahme von Kaliumiodidtabletten notwendig sind, wird die betroffene Bevölkerung über das österreichweite Sirenensystem rechtzeitig vorgewarnt.

Die Warnung erfolgt vor dem Eintreffen der radioaktiven Luftmassen. Nähere Informationen über die herannahende Gefahr und Verhaltensmaßnahmen erfolgen dann über Radio und Fernsehen. Kurz vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen alarmiert das Sirenenwarnsystem.

Signale

Das akus­ti­sche Warn- und Alarm­sys­tem un­ter­schei­det zwi­schen drei ver­schie­de­nen Si­gna­len:

  1. War­nung: Ein gleichblei­ben­der Dau­er­ton von 3 Mi­nu­ten be­deu­tet "War­nung". Es be­steht zur­zeit noch keine akute Ge­fähr­dung. Radioaktive Luftmassen sind noch nicht eingetroffen. Sie müs­sen sich aber auf eine her­an­na­hen­de Ge­fahr ein­stel­len. Schal­ten Sie Ihr Ra­dio- oder Fern­seh­ge­rät (ORF) ein und in­for­mie­ren Sie sich über die wei­te­ren Ver­hal­tens- und Schutz­maß­nah­men.
  2. Alarm: Ein auf- und ab­schwel­len­der Heul­ton von 1 Mi­nu­te be­deu­tet "Alarm". Ver­las­sen Sie die Stra­ße und su­chen Sie schüt­zen­de Räum­lich­kei­ten auf. Es wird in Kürze mit dem Eintreffen der radioaktiv kontaminierten Luftmassen gerechnet. In­for­mie­ren Sie sich un­be­dingt über Radio oder Fernsehen, wel­che Schutz­maß­nah­men Sie er­grei­fen sol­len. Die wei­te­ren Ver­hal­tens­maß­nah­men wer­den Ihnen be­kannt ge­ge­ben wer­den.
  3. Ent­war­nung: Ein gleichblei­ben­der Dau­er­ton von 1 Mi­nu­te be­deu­tet "Ent­war­nung". Die radioaktiv kontaminierten Luftmassen sind abgezogen. Die Ge­fahr ist vor­bei. Be­ach­ten Sie wei­ter­hin die Durch­sa­gen im Radio oder Fernsehen, da es vor­über­ge­hend be­stimm­te Ein­schrän­kun­gen im Alltag geben kann.