Was geschieht nach Bekanntwerden eines Unfalls?
Alarmierung der österreichischen Behörden und erste Bewertung der Lage
Sollte es im Ausland zu einem radiologischen Unfall, zum Beispiel zu einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk (KKW) kommen, so hat das Unfallland die anderen Staaten so schnell wie möglich zu informieren. Die bilateralen und internationalen Vereinbarungen sehen vor, dass die Alarmierung möglichst schon vor einer möglichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt geschieht. Dadurch wird wertvolle Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gewonnen.
Lagezentrum des BMI als Informationsdrehscheibe
Bei radiologischen Notfällen ist es besonders wichtig, so schnell wie möglich Informationen zu erhalten und weiterzugeben. In Österreich wird im Falle eines Notfalls das Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres, welches einen 24-Stunden-Dienst eingerichtet hat, alarmiert. Das Lagezentrum als Informationsdrehscheibe alarmiert umgehend die Abteilung für Strahlenschutz des BMK, die auch außerhalb der Dienstzeit jederzeit erreichbar ist (Rufbereitschaftsdienst).
Erste Abschätzung der Lage und erste Schutzmaßnahmen
Die Abteilung für Strahlenschutz führt anhand der vorliegenden Informationen aus dem Unfallland eine Erstbewertung der Lage und erste Abschätzungen möglicher Auswirkungen auf Österreich durch. Basierend auf den Informationen der Nachbarstaaten kann bereits vor einer möglichen Freisetzung mit Hilfe verschiedener Notfallsysteme abgeschätzt werden, wohin die radioaktiven Luftmassen verfrachtet werden und welche Gebiete wie stark betroffen sein könnten. Nach dieser ersten Bewertung wird, wenn notwendig, vom BMK unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums entschieden, welche ersten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig sind. Die Schutzmaßnahmen werden umgehend über das Lagezentrum an die zuständigen Bundes- und Landesbehörden weitergeleitet, um die Schutzmaßnahmen durchzuführen. Zugleich findet parallel die erste Alarmierung und Information der Bevölkerung über die Medien statt.
Kann eine Auswirkung auf Österreich ausgeschlossen werden, sind keine Schutzmaßnahmen notwendig. Natürlich wird die Lage weiterhin aufs Genaueste verfolgt und die Bevölkerung über die Lage informiert. Sollten andere Staaten betroffen sein, werden vom Außenministerium Informationen für die österreichische Bevölkerung im Unfallland, sowie Reiseempfehlungen ins Internet gestellt. Sollte es in Österreich selbst zu einem radiologischen Ereignis kommen, zum Beispiel durch einen Transportunfall mit radiologischen Quellen, wird die Abteilung für Strahlenschutz im BMK durch die Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise die Landeswarnzentralen umgehend alarmiert.
Falls eine Station des österreichischen Strahlenfrühwarnsystems radioaktive Stoffe in der Luft misst, wird die Abteilung für Strahlenschutz automatisch alarmiert und die Landeswarnzentralen sowie das Lagezentrum (BMI) sofort informiert.
Regelmäßige Neuabschätzung der Lage und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
Sollte die erste Bewertung ergeben, dass Auswirkungen auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, wird die Lage regelmäßig bewertet und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Falls eine Auswirkung auf Österreich nicht ausgeschlossen werden kann, stehen den Behörden genügend Informationen zur Verfügung, um schon vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen das Ausmaß der Betroffenheit abschätzen zu können. Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung können daher frühzeitig getroffen und vorbereitet werden.
Folgende Informationen stehen den österreichischen Behörden zur Verfügung:
- Das Unfallland ist verpflichtet, die anderen Staaten, so auch Österreich, fortlaufend über die Entwicklung des Notfalls, zum Beispiel über die Menge der freigesetzten radioaktiven Stoffe und die gesetzten Maßnahmen, zu informieren.
- Die Messdaten aus den ausländischen Strahlenfrühwarnsystemen sind online in Echtzeit verfügbar. Bei einer Freisetzung käme es zu einer Erhöhung der Messwerte. Einige der Stationen liefern auch Informationen über Art und Menge der freigesetzten Radionuklide.
- Basierend auf den immer wieder aktualisierten Informationen des Unfalllandes und den ersten Messwerten der ausländischen Strahlenfrühwarnsysteme können mithilfe der Prognose- und Entscheidungshilfesysteme verbesserte Prognosen über die Auswirkungen der radioaktiven Freisetzung erstellt werden.
Basierend auf der Abschätzung der möglichen radioaktiven Kontaminierung Österreichs und der daraus resultierenden Strahlenbelastung für die österreichische Bevölkerung wird das BMK unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung festlegen.
Die Schutzmaßnahmen werden unmittelbar über die Informationsdrehscheibe Lagezentrum an die Landeswarnzentralen und somit an die Bundesländer weitergeleitet. Die Länder sind zuständig für die Umsetzung der vom Bund festgelegten Schutzmaßnahmen. Zusätzlich unterstützt das staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) im BMI die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und koordiniert die Vorgehensweise. Im Lagezentrum sind alle zuständigen Ministerien sowie die Bundesländer vertreten. Die enge Zusammenarbeit mit den Medien gewährleistet die rasche, fortlaufende und ausführliche Information der Bevölkerung über die Lage und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen.
Die durchgeführten Maßnahmen werden fortlaufend bewertet und angepasst. Falls kontaminierte Luftmassen Österreich erreichen, liefern das österreichische Strahlenfrühwarnsystem und Messungen vor Ort Informationen für eine Abschätzung der regionalen Situation.
Alarmierung der Bevölkerung
Damit die Informationen im Anlassfall rasch und regelmäßig an die Öffentlichkeit gelangen, werden die Medien (ORF und APA) eng in das Krisenmanagement eingebunden. Die Information erfolgt in erster Linie über Fernsehen und Radio. Zusätzlich wird im Bedarfsfall ein Call Center aktiviert, dessen Telefonnummern über Radio und Fernsehen bekanntgegeben werden. Auch auf dieser Website wird Information zu finden sein. Bei schweren grenznahen KKW-Unfällen steht in Österreich ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem zur Verfügung, das vom Innenministerium betrieben wird. Die Auslösung der Sirenensignale kann je nach Gefahrensituation zentral vom Lagezentrum des BMI, von den Landeswarnzentralen der Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.